WIK

Sicherheitsberufe
Bearbeiter: Astrid Jung

Zum Basislexikon

Zu Behörden, Verbänden und Institutionen

Zu Messen, Kongresse, Fachtagungen in Deutschland und der Schweiz


Das neue Kapitel soll die Vielfalt etwas übersichtlicher machen: Unterrichtungsverfahren, Sachkundeprüfung, Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, Fachkraft für Schutz- und Sicherheit, Security Agent und Security Officer, Werkfeuerwehrtechniker, an Security interessierte Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, daneben weiterhin IHK geprüfte Werkschutzfachkraft und Werkschutzmeister, neuartige Fachhochschul- und Universitätsabschlüsse – und schließlich die schwer durchschaubaren Qualifikationen im Bereich der IT-Sicherheit...
Die Jahrbuch-Redaktion wird im Lauf der Zeit ein Kapitel zusammentragen, das Auskunft gibt über Voraussetzungen, Ausbildungsgänge, Prüfungen und Praxisanforderungen für die alten und neuen Sicherheitsberufe. Hier werden Sie stets auch Angaben darüber finden, was bereits in Arbeit ist, und wofür noch Autoren gesucht werden.

Wer an dem Gemeinschaftswerk mitwirken kann und will, ist herzlich willkommen. Bitte melden Sie sich bei a.jung@secumedia.de



 

Berufsbezeichnungen

Detektiv

Fachkraft für Personen- und Objektschutz mit eidg. Fachausweis (FPO)

Fachmann/Fachfrau für Sicherheit und Bewachung mit eidg. Fachausweis (FSB)

Geprüfte(r) Meister(in) für Schutz und Sicherheit

Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft

Informationssicherheitsbeauftragter (Information Security Officer)

Werkschutzfachkraft

Sicherheitsfachkraft (IHK)Personenschutz

Sicherheitsmanagement (Studiengang)
 

Autoren Sicherheitsberufe


Detektiv
In Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Berufsordnung für Detektive, keine besondere Erlaubnispflicht zur Ausübung dieser komplexen Tätigkeit und keinen Berufsbezeichnungsschutz.
Zur Ausübung eines Detektivgewerbes bedarf es von Seiten des Gesetzgebers nur einer Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung. Das Gewerbeamt kann die Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister überprüfen. Nach dieser Gewerbeanmeldung kann jeder in Deutschland die Bezeichnung „Detektiv“ führen und die damit verbundenen Arbeiten ausführen, unabhängig von der beruflichen Bildung, Erfahrung und persönlichen Eignung.
In der heutigen Gesellschaft sind die Ansichten und Vorstellungen vom Detektiv vor diesem Hintergrund hauptsächlich durch die in- und ausländische Literatur sowie durch die audiovisuellen Medien geprägt. Sie tragen dazu bei, dass in der Öffentlichkeit ein Bild vom Privatdetektiv vorhanden ist, das mit der Wirklichkeit nur wenig zu tun hat.
Entwicklung der Detektivbranche
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts gibt es Privatdetektive in Deutschland.
Im Zeitalter der Industrialisierung, der ansteigenden Kriminalität und der Entwicklung zur Informationsgesellschaft haben sich die ursprünglichen, vorwiegend auf dem privaten Sektor liegenden Tätigkeiten, schwerpunktmäßig in den wirtschaftlichen Bereich verlagert.
Im Gegensatz zu den staatlichen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden kann der Privatdetektiv, wie alle übrigen Staatsbürger, keine besonderen Rechte, also keine hoheitlichen Befugnisse in seinem gesamten Aufgabenspektrum für sich in Anspruch nehmen. Er muss deshalb so rechtskundig sein, dass er die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten kann, um nicht selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Tätigkeiten der Detektive
Häufig werden Detektive im Vorfeld von staatlicher Ermittlungstätigkeit im Auftrag von Privatpersonen, Rechtsanwälten oder der Wirtschaft tätig, wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Ihre Recherchen können aber auch parallel zu staatlicher Ermittlungstätigkeit erfolgen. Das Ergebnis ihrer Dienstleistung kann in Zivil- oder Strafprozesse einfließen. Die Ermittlungsergebnisse müssen deshalb gerichtsverwertbar sein, das heißt, sie müssen als Beweismittel vor Gericht anerkannt werden.
Detektive ermitteln im Auftrag der Wirtschaft in allen Bereichen des Zivil- und Strafrechts, ausgenommen Kapitalverbrechen und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung aller Formen von Wirtschaftskriminalität. Der Schwerpunkt im privaten Sektor liegt im Bereich des Sorge- und Unterhaltsrechts für Kinder und Ehegatten. Der Auftraggeber muss das Ermittlungsergebnis des Detektivs aber nicht bekannt geben, sondern kann es für sich behalten, um im Privatbereich eine persönliche Regelung oder im Bereich der Wirtschaft eine betriebsinterne Regelung zu finden. Das kann besonders im Bereich der Wirtschaft den Vorteil haben, dass ungewollte negative Schlagzeilen und ein Imageverlust in der Öffentlichkeit vermieden werden.
Eignungsvoraussetzungen
Ein Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise im kaufmännischen oder verwaltungsfachlichen Bereich, sind eine unerlässliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Detektivtätigkeit. Gute Voraussetzungen hierfür bringen auch Diejenigen mit, die zuvor eine Tätigkeit bei Notaren oder Rechtsanwälten sowie im Polizeivollzugs- oder Kriminaldienst ausgeübt, bzw. Dienst in der Bundeswehr als Feldjäger oder im Militärischen Abschirmdienst geleistet haben.
Der Detektiv ist eine Vertrauensperson. Er muss deshalb vor allen Dingen verschwiegen, zuverlässig und vertrauenswürdig  sein. Darüber hinaus wird er ohne Pflichtgefühl und Ausdauer, Selbständigkeit, Disziplin im Handeln, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, ein gutes Personen- und Sachgedächtnis sowie ein hohes Maß an Verschwiegenheit keinen Erfolg haben.
Er muss zudem über technisches Verständnis verfügen, um die sich rasant entwickelnden Techniken für seine Arbeit optimal nutzen zu können. Dazu gehört auch die Arbeit am und mit dem Computer. Darüber hinaus muss er mit den Möglichkeiten vertraut sein, die das Internet für detektivische Nachforschungen und Ermittlungen bietet.
Regeln und Normen für die Tätigkeit als Detektiv
Für einen Detektiv in einem anerkannten Berufsverband gilt die Berufsordnung des Detektivgewerbes als Maßstab und Grundlage für seine Arbeit.
Diese Berufsordnung stellt somit einen Ehrenkodex für das Detektivgewerbe dar und legt Handlungsnormative für detektivisches Handeln fest.
Bei Regelverstößen gegen diese Standesregeln haben die Mitglieder eines Detektivverbandes mit Sanktionen bis zum Ausschluss aus dem Verband zu rechnen.
Aus- und Weiterbildung
Für den Beruf des Detektivs gibt es in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung und damit auch keine staatliche oder öffentlich-rechtliche Prüfung, z.B. vor der Industrie- und Handelskammer. Die Detektivtätigkeit hat sich zu einem typischen Zweitberuf entwickelt. Sie wird nach einer beruflichen Erstausbildung, aus welchen Gründen dieser Beruf dann auch aufgeben wird, ausgeübt. Es bestehen, wie schon angeführt, auch keine gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Berufsausübung.
Eine solide Grundausbildung zum Detektiv bieten die Lehreinrichtungen: „Advisio Akademie GmbH, München, „Bildungsinstitut Bernd Brückner“, Berlin und „Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe“, Geldern. Diese Lehreinrichtungen sind vom Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) als Fortbildungseinrichtungen für das Detektivgewerbe anerkannt und können über www.bdd.de erreicht werden.
Eine Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung bieten die jährlich stattfindenden Fortbildungsseminare des BDD. Die Themen der Seminare orientieren sich durch Berücksichtigung der fachlichen und technischen Entwicklungen an den Erfordernissen der detektivischen Praxis.
Berufsaussichten
Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes  gab es in Deutschland im Jahr 2005 1504  umsatzsteuerpflichtige Privatdetekteien. Etwa ein Drittel davon sind in einem Berufsverband organisiert. Im Prinzip ist der Detektiv ein Einzelunternehmer. Es gibt nicht viele Detekteien mit mehreren festen Mitarbeitern. Insgesamt gibt es in Deutschland nach den Erhebungen des BDD etwa 3.000 detektivisch tätige Personen.
Relativ viele Detekteien führen neben den klassischen Detektivtätigkeiten auch Wach- und Sicherheitsaufgaben, z.B. als Kaufhausdetektiv im Einzelhandel, aus.
Wer sich entschließt, Detektiv zu werden und damit seinen Lebensunterhalt bestreiten will, sollte sich diesen Schritt sorgfältig überlegen. Er muss bereit sein, einen mühsamen Weg zum Berufserfolg zu gehen und dabei mit einem großen Durchhaltevermögen ausgestattet sein.
Weitere Informationen stellen der Bundesverband Deutscher Detektive und die genannten Fortbildungseinrichtungen auf ihren Internetportalen zur Verfügung.
(letzte Änderung 04.05.2008)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                  (Hans Sturhan)



Fachkraft für Personen- und Objektschutz mit eidg. Fachausweis (FPO)
Fachleute FPO sind in erster Linie für den Publikums-, Ordnungs- und Schutzdienst von Unternehmen und Einzelpersonen verantwortlich. Zusätzliche Dienste sind Alarmempfang und Intervention sowie Bewachung von speziellen Werttransporten.In bedrohlichen Situationen müssen Fachleute FPO Risiken rechtzeitig erkennen, rasch und mutig Massnahmen ergreifen sowie die richtigen Mittel und Fachkräfte professionell und diskret einsetzen, um die betroffenen Personen und Objekte vor Schaden zu bewahren. Mit den Informationen aus ihrem Arbeitsbereich gehen sie diskret um. Ihre äussere Erscheinung und ihr seriöses Auftreten beeinflussen und beruhigen die Menschen in kritischen Situationen. Sie können technische Hilfsmittel situativ korrekt und effizient einsetzen und wissen, wie sie sich bei Gefahr selbst schützen können.

Zweck der Prüfung
Der Kandidat erbringt den Nachweis über das erforderliche Fachwissen und Berufsverständnis zum FPO

Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zur Zeit der Anmeldefrist: Prüfungsfächer
Die Prüfung umfasst folgende Fächer und dauert (in Stunden):
Betriebskunde             0,75 schriftlich
Recht                          1  schriftlich /  0,5 mündlich
Sozialkompetenz          0,5  schriftlich  / 0,5 mündlich
Branchenkunde            0,75 schriftlich
Fachkunde FPO          2,0   schriftlich
Praxisaufgaben FPO    2,0 praktisch

Kosten· Prüfungsgebühr:
Materialgeld CHF 3200.- ·
Prüfung: CHF 300.-·
Registergebühr: CHF 65.-
                                                                                                                                                                                                                   (Wolfram Manner)



Fachmann/Fachfrau für Sicherheit und Bewachung mit eidg. Fachausweis (FSB)
Fachleute FSB leisten Bewachungen, Publikumsdienste wie Kassen-, Verkehrs-, Baustellen- und Ordnungsdienste sowie Dienste bei Sportveranstaltungen, Patrouillen in Einkaufszentren, Bahnhofsarealen, Parks und Parkhäusern. Sie bewachen auch technische Anlagen und bedienen selbst in schwierigen Situationen fachgerecht Alarm- und Löschsysteme sowie die Komponente der Haustechnik. Selbst unter schwierigen Bedingungen gilt es, die Meldungen direkt mit zeitgemässen Kommunikationsmitteln an die Zentrale zu übermitteln und eine Lösung zu erzielen.

Zweck der Prüfung
Der Kandidat erbringt den Nachweis über das erforderliche Fachwissen und Berufsverständnis zum FSB


Zulassung zur Prüfung
Zur Prüfung wird zugelassen, wer zur Zeit der Anmeldefrist:

Prüfungsfächer
Die Prüfung umfasst folgende Fächer und dauert (in Stunden):
Betriebskunde             0,75 schriftlich
Recht                          1  schriftlich /  0,5 mündlich
Sozialkompetenz         0,5  schriftlich  / 0,5 mündlich
Branchenkunde           0,75 schriftlich
Fachkunde FSB          2,0   schriftlich
Praxisaufgaben FSB    2,0 praktisch

Kosten
· Prüfungsgebühr:  CHF 2100.-
· Materialgeld Prüfung: CHF 150.-
· Registergebühr: CHF 65.-
                                                                                                                                                    (Wolfram Manner)



Geprüfte(r) Meister(in) für Schutz und Sicherheit
Diese Qualifizierung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im betrieblichen Werkschutz sowie an Angehörige der privaten Schutz- und Sicherheitsunternehmen, die ihr Aufgabenspektrum erweitern und sich für anspruchsvollere Aufgaben in Leistungs- und/oder Führungspositionen qualifizieren möchten.

Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung sind:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Schutz- und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis oder
4. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur „ geprüften Werkschutzfachkraft“

Um den Nachweis beruflicher Handlungskompetenz zu führen, ist die Aufstiegsfortbildung nicht fachsystematisch organisiert, sondern geht von betrieblichen Problemstellungen aus und steuert eine durch Handlungsfelder bestimmte komplexe Prüfung an. Geprüft werden neben Wissen und Fähigkeiten auch die Umsetzungskompetenz  in den der betrieblichen Praxis entnommenen Handlungsfeldern und Aufgabenstellungen.

Aufbau der Qualifikation
· Grundlegende Qualifikationen
ca. 260 Unterrichtsstunden, Dauer ca. 9 Monate
· Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
( Ausbilder- Eignungsprüfung)
ca. 120 Unterrichtsstunden, Dauer ca. 4 Monate
· Handlungsspezifische Qualifikationen
Ca. 560 Unterrichtsstunden, Dauer ca. 18 Monate

Die Aufstiegsqualifikation gliedert sich in 9 Trimester. Pro Trimester werden 480,00 € Lehrgangsgebühren berechnet, welches zu einem gesamten Kostenvolumen von 4 320,00 € führt.  Die Teilnahme an Lehrgang und Prüfung zum  Meister(in) für Schutz und Sicherheit wird durch das Meister Bafög (AFBG) gefördert.

Träger der Lehrgänge zur Aufstiegsqualifikation ist die IHK. Dort werden auch alle  Prüfungen abgenommen.

Karrierechancen im Bereich der Sicherheitswirtschaft ergeben sich in verschieden Ausrichtungen. Abhängig vom Tätigkeitsspektrum des Unternehmens liegen Sie vorwiegend im operativen Management. So unterschiedlich die Aufgabengebiete in der Sicherheitswirtschaft sind, so unterschiedlich kann sich darüber hinaus die Karriere des/der Meisters/(in) für Schutz und Sicherheit entwickeln.

Eine Vielzahl von Aufbaumöglichkeiten auf die Fortbildungsqualifikation Meister(in) für Schutz und Sicherheit werden momentan von verschiedenen Bildungsträgern angeboten. Für jeden Interessierten ist zu prüfen in welchem Fachbereich der Sicherheitswirtschaft er sich einbringen möchte.  Zur Zeit erfolgreiche Aufbaumöglichkeiten bieten die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistungen in Kiel/Altenholz und die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtpflege in Berlin an. Während in Kiel berufsbegleitend der Abschluss zum Sicherheitsfachwirt(in) angestrebt wird, schließt der Bachelorstudiengang Sicherheitsmanagement in Berlin mit dem Bachelor of Arts ab.
                                                                                                                                                                                                                                     (Andrea Reimuth und Manfred Jilg)



Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft
Bei der Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft handelt es sich um eine Fortbildungsprüfung, die nach der Neustrukturierung der sicherheitsrelevanten Berufe, bei der der Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit und die Fortbildungsprüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit eingeführt wurden, notwendig wurde. Im Zuge der Einführung der oben genannten Berufe wurde in der Rechtsverordnung über die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit die Rechtsverordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft aufgehoben, die letzten Prüfungen haben Ende 2005 stattgefunden. Aus Sicht der Privaten Sicherheitsunternehmen und auch der betrieblichen Sicherheit war eine Qualifikationsmöglichkeit für Seiteneinsteiger unbedingt notwendig. Sie sollte sich allerdings nicht wie der sehr umfangreiche Ausbildungsberuf weniger auf kaufmännische Aspekte beziehen, sondern die praktische Tätigkeit des Sicherheitsmitarbeiters in den Vordergrund stellen. Im Vergleich zur abgelösten Werkschutzfachkraft wurden die Inhalte modernisiert und auf den neusten Stand gebracht. Der Fokus verschob sich von der Werkssicherheit hin zur umfassenden Sicherheitsdienstleistung.

Unter dem Dach des DIHK haben Experten Des BDWS, der ASW und der IHKn einen Entwurf einer Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung erarbeitet. Dieser Entwurf wurde den einzelnen Industrie- und Handelskammern vom DIHK empfohlen. Mittlerweile haben alle relevanten Kammern in Deutschland entsprechende Besondere Rechtsvorschriften erlassen. Einige wenige Kammer sind insofern von der Empfehlung abgewichen dass sie kein Fortbildungs- sondern Umschulungsregelungen nach § 59 BBiG  geschaffen haben. Nach den ersten Erfahrungen mit dieser neuen Prüfung wird der Erlass einer bundesweit einheitlichen Prüfung in den nächsten Jahren angestrebt.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind auf der einen Seite eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen) alternativ dazu eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen. Auch der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf andere Weise ist hier möglich. Auf der anderen Seite muss der Prüfling mindestens 24 Jahre alt sein und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt nachweisen.

Eine Ausbildung vor Ablegung der Prüfung ist nicht zwingend Voraussetzung für die Ablegung der Prüfung. Der Prüfling kann sich die entsprechenden Kenntnisse auch auf andere Weise aneignet. Auf Grund der umfangreichen Inhalte empfiehlt sich aber die Teilnehme an einem entsprechenden Ausbildungslehrgang.
Die Gesamtdauer einer solchen Ausbildung beträgt nach dem Rahmenplan 210 Stunden. Hiervon entfallen auf die Lern- und Arbeitsmethodik 10 Stunden. Auf den Handlungsbereich „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln“, der die Qualifikationsschwerpunkte Rechtskunde und Dienstkunde umfasst entfallen 80 Stunden. Der Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“ ist mit 56 Stunden angesetzt. Er beinhaltet die Qualifikationsschwerpunkte Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie den Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik. Im Handlungsbereich „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handel“, mit 64 Stunden berücksichtigt, befasst sich mit der Situationsbeurteilung und –bewältigung, der Kommunikation, Kunden- und Serviceorientierung sowie dem Thema Zusammenarbeit.

Die Prüfung ist in drei Teile aufgeteilt. In der schriftlichen Prüfung sind zwei Situationsaufgaben zu bearbeiten. Eine davon beschäftigt sich im Schwerpunkt mit dem Handlungsbereich „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln“, die zweite mit dem Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik“. Die mündliche Prüfung wird als situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Hier liegt der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich „Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handel“. Für alle Prüfungsteile gilt, dass zwar der Fokus auf den genannten Handlungsbereichen liegt, alle anderen Themenbereiche aber ebenfalls angesprochen werden können.
Die Kosten für Lehrgang und Prüfung sind je nach Bildungsträger und IHK unterschiedlich. Die Lehrgänge kosten zurzeit ca. 1.0000 € die Prüfungsgebühr beläuft sich auf ca. 300 €.

Eine Reihe von Bildungsträgern bieten Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft an, darunter die vom BDWS anerkannten und empfohlenen Sicherheits- und Werkschutzschulen, die Verbände für Sicherheit der Wirtschaft sowie einige IHKn.
Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft hat in den letzten Jahren wie ihre Vorgängerin, die Geprüfte Werkschutzfachkraft, Ihre Verankerung in den Tarifverträgen des BDWS gefunden. Die Mitarbeiter, die diese Prüfung erfolgreich abgelegt haben, profitieren somit von höheren Tariflöhnen. Im Unterschied zu einfachen Mitarbeitern, die lediglich die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung abgelegt haben, werden Geprüften Schutz- und Sicherheitskräfte auf Arbeitsplätzen eingesetzt, an denen die Anforderungen höher sind. So werden beispielsweise bei der Bewachung von kerntechnischen Anlagen und bei sensiblen Industrieanlagen ausschließlich höher qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt. Insbesondere für Seiteneinsteiger, die nicht die Absicht haben, den Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit zu erlernen, ist die Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft die wichtigste Möglichkeit zur Qualifizierung.

Nach der Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft besteht die Möglichkeit, die Externenprüfung zum Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz- und Sicherheit abzulegen. Wahlweise kann auch der Abschluss zur Fortbildungsprüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit angestrebt werden.

(letzte Änderungen 04.05.2008)
                                                                                                                                                                                                                                                              (Martin Hildebrandt)



Informationssicherheitsbeauftragter (Information Security Officer)
Das Ziel der Informationssicherheit ist es, die Verarbeitung, Aufbewahrung und Uebermittlung von Informationen so vorzunehmen, dass die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Verbindlichkeit der Informationen in ausreichendem Maß gewährleistet ist.
Zusätzlich sind, als weitere Ziele, Nachweisbarkeit, Datenschutz sowie unter gewissen Umständen auch Anonymität zu nennen. Verschiedene Bereiche müssen zur Erreichung von Informationssicherheit gleichzeitig beachtet werden. Informationssicherheit bezeichnet in diesem Zusammenhang das Ziel, diese Systeme von Gefahr bzw. Bedrohungen zu schützen, Schaden zu vermeiden und Risiken zu minimieren.

Dabei umfasst die Informationssicherheit im weiteren Sinne neben der Sicherheit der IT-Systeme und der darin gespeicherten Daten auch die Sicherheit von nicht elektronisch verarbeiteten Informationen.

Folgende Aspekte sind in einer umfassenden Informationssicherheit zumindest teilweise enthalten:

- IT-Sicherheit (Netzwerksicherheit, Computersicherheit)
- Datensicherheit
- Datensicherung (Backup)
 

Eine gesetzliche Regelung für die Ausbildung eines Informationssicherheitsbeauftragten existiert nicht, er muss lediglich erforderliche Fachkenntnisse und hohe Zuverlässigkeit besitzen. In der Praxis ist die Aufgabe eines Informationssicherheitsbeauftragten mit Fach-, Methoden-, Sozial-, Führungs- und unternehmerischer Kompetenz verbunden. Letzte zwei sind vor allem zu Gewichten, da es zu einem grossen Teil darum geht, die Informationssicherheitskultur zu prägen. Zu den Fachkenntnissen gehören vor allem die Richtlinien (z.B. IT-Grundschutzkataloge ISO 17799, ISO27001 und ISO 13335), die nationalen und internationalen (z.B. Basel II, SOX und PCI) Vorschriften und Gesetze und zumindest ein guter Ueberblick über die Entwicklung der Informationstechnologie.

Da eine gesetzliche Regelung zur Ausbildung nicht besteht, bietet sich eine Zertifizierung nach einem international anerkannten Standart wie z.B. CISSP an.
Am Beispiel einer CISSP Zertifizierung lässt sich eine solche Ausbildung mit ca. € 3.000 direkten Kurskosten veranschlagen. Weitere Kosten z.B. Abwesenheiten oder Spesen sind zu berücksichtigen.

Das Ziel dieser Ausbildung ist die Prüfung und Zertifizierung als "Certified Information System Security Professional" durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle (weitere Informationen über: http://www.isc2.org). In der Schweiz sind Vorbereitungskurse über www.ispin.ch zu finden.

Eine andere Möglichkeit zur Ausbildung bietet die Summer University Informationssicherheit in Sankt Augustin (Deutschland) (www.summeruniversity.de), die in vierwöchigen Seminaren gegen eine Teilnehmergebühr von knapp 11 760 Euro zum Certified Information Security Officer(CISO) ausbildet.

  (letze Änderung 17.5.2008)                                                                                                                                                                                                                                                   (Marco Marchesi)



Werkschutzfachkraft
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Werkschutzfachkraft wurde am 1. April 1983 in Kraft gesetzt. Es handelte sich damals um die erste bundesweit gültige Rechtsgrundlage für die Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe. Die Verordnung wurde auf der Grundlage verschiedener Fortbildungsregelungen, nach denen an mehreren IHKn Prüfungen abgenommen wurden, erarbeitet.

Seit dem Jahr 2006 können allerdings keine Prüfungen zur Werkschutzfachkraft mehr abgelegt werden. Im Rahmen der Neuordnung der sicherheitsrelevanten Berufe im wurde in § 11 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit die Prüfungsverordnung Geprüfte Werkschutzfachkraft zum 31. Dezember 2005 aufgehoben. Seit 2006 können nur noch Nachprüfungen zur Werkschutzfachkraft durchgeführt werden.

Da weiterhin ein Bedürfnis nach einer Qualifizierung für Seiteneinsteiger in das Sicherheitsgewerbe besteht hat der BDWS in Zusammenarbeit mit der ASW und einer Reihe von IHKn unter dem Dach des DIHK eine DIHK-Empfehlung zum Erlass Besonderer Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft erarbeitet. Diese Prüfung gilt als Nachfolgemodell der Werkschutzfachkraft. Sie bildet eine umfassende, moderne Qualifikation für die Sicherheitswirtschaft, also die Tätigkeit in gewerblichen Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen.

Prüfungen zur Geprüften Schutz und Sicherheitskraft werden seit Anfang 2006 bei verschiedenen IHKn im Deutschland angeboten.

                                                                                                                                                                                                                                                              (Martin Hildebrandt)



Sicherheitsfachkraft (IHK) Personenschutz
- Die Ausbildung zur „Sicherheitsfachkraft (IHK) Personenschutz“ wird von dem seit 1985 in der beruflichen Aus- und Weiterbildung tätigen Bildungsträger „Sicherheitsfachschule/ Finger Security Service“ (www.finger-security.de) in Zusammenarbeit mit der
IHK-Kassel / BZ-Kassel durchgeführt und von der IHK-Kassel zertifiziert.
- Voraussetzungen sind Berufserfahrung in der allgemeinen Sicherheit, ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag, gute körperliche Fitness, gute Allgemeinbildung, Fremdsprachenkenntnisse, Stressstabilität sowie ein seriöses Erscheinungsbild.
- Ziel der Ausbildung ist es, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln um selbständig und eigenverantwortlich UPS (unmittelbaren Personenschutz) und EPS (erweiterten Personenschutz) durchführen zu können.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Monate in Vollzeit mit 500 Lehreinheiten.
- Die Kosten belaufen sich auf 4.540,- Euro.
- Die Ausbildung wird auf der Grundlage des ASW-Leitfadens „Personenschutz“ durchgeführt.
Der Lehr- und Stoffplan beinhaltet: - Aufbaumöglichkeiten zur „Sicherheitsfachkraft (IHK) Personenschutz“ sind
die Weiterbildung zur Sicherheits-Führungskraft, Kommandoführer und/oder
International-Bodyguard-Agent.
- Trotz vielfältiger Ausbildungsgebiete ist eine andauernde Fort-/Weiterbildung zwingend notwendig: Stillstand bedeutet Rückstand.

                                                                                                                                                                                                                                                                (Helwig Finger)


Sicherheitsmanagment (Studiengang)

An der Hochschule der Polizei Hamburg HdP, zuständig für die Ausbildung für den gehobenen Dienst der Polizei der Hansestadt, werden ab Oktober 2007 in einem dreijährigen Studiengang Sicherheitsmanagement neben Polizistinnen und Polizisten auch Sicherheitsexpertinnen und -experten für die Wirtschaft ausgebildet.

Der neue Studiengang Sicherheitsmanagement, der mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) in Sicherheitsmanagement abschließt, ist dual angelegt: Die Ausbildung besteht aus insgesamt vier Theoriesemestern an der Hochschule und zwei Praxissemestern in beteiligten Unternehmen. Eine Besonderheit des Hamburger Studiengangs: Im Grundstudium besuchen Studierende des Sicherheitsmanagements mit Auszubildenden für den gehobenen Dienst der Polizei alle Lehrveranstaltungen gemeinsam. So können beide das Arbeitsgebiet der jeweils anderen Seite kennen lernen und Kontakte für eine mögliche spätere Kooperation zwischen staatlicher Behörde und Wirtschaftsunternehmen im Bereich der Sicherheit knüpfen. Erst im Hauptstudium finden studiengangsspezifische Lehrveranstaltungen statt.

Die Inhalte des modularisierten Studiengangs Sicherheitsmanagement wurden in enger Kooperation mit interessierten Unternehmen entwickelt. Vermittelt wird das breite Spektrum von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, das für den erfolgreichen Umgang mit Risikolagen im Unternehmen benötigt wird (vgl. Übersicht zur inhaltlichen Struktur). Im gemeinsamen Grundstudium mit Studierenden des Studiengangs Polizei werden die notwendigen Basisqualifikationen erworben, u.a. Methoden der Informationsbeschaffung und -analyse, rechtswissenschaftliche Handlungsgrundlagen sowie Informations- und Kommunikationstechnik. Im Hauptstudium werden die speziellen Themen des Sicherheitsbereichs vertieft und konkretisiert, die Inhalte reichen von all­gemeinen Sicherungsaufgaben und IT-Sicherheit über Sicherheit in der Lieferkette, Terrorschutz und Terrorabwehr bis hin zur Erstellung komplexer Risiko- und Gefährdungsanalysen im Rahmen der Konzernsicherheit. Außerdem werden betriebswirtschaftliche Inhalte – z.B. Strategisches Management, Marketing und Controlling – und Methoden der Personalführung vermittelt. Detaillierte Informationen über die Inhalte des Studiengangs können auf der Homepage der Hochschule unter www.hdp-hamburg.de aufgerufen werden.

(Inhaltliche Strukturen)

Im Studiengang wird viel Wert auf einen engen Praxisbezug gelegt. In den zwei Praxis­semestern können vielfältige Erfahrungen in den Aufgabenbereichen der Unterneh­menssicherheit und der Sicherheitsdienstleistungen gesammelt werden. In den Theoriesemestern gewährleisten themenbezogenes Einsatztraining und Projekte die Theorie-Praxis-Verbindung; bei der abschließenden Bachelor-Arbeit ist die Bearbeitung konkreter Praxisprobleme gefordert. So wird sichergestellt, dass Strategien zur Bewältigung einfacher und komplexer Problemlagen nicht nur theoretisch vermittelt, sondern auch praktisch erprobt und angewendet werden.

Finanziert wird das Studium von Unternehmen, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bzw. Auszubildende an die Hochschule entsenden und die Studiengebühren in Höhe von 490 Euro pro Monat übernehmen. Die Unternehmen entscheiden selbst, ob und wie sie die Studierenden an der Finanzierung beteiligen. Die Organisation der Finanzie­rung übernimmt eine von der Handelskammer Hamburg, dem Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland (VSWN) und dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) gegründete gemeinnützige Betreibergesellschaft, die nicht nur Vertragspartner der Hochschule, sondern zudem mit einem Mitglied im Rat der Hochschule vertreten ist. Auch das Sponsoring eines Studienplatzes ist möglich. Interessierte, die das Studium selbst finanzieren wollen, können direkt einen Vertrag mit der Betreibergesellschaft eingehen.

Die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang Sicherheitsmanagement an der HdP sind – von der Prüfung der körperlichen Eignung abgesehen – die gleichen wie die zum Studiengang Polizei: Erforderlich ist eine Hochschulzugangsberechtigung, ferner wer­den die kognitive Leistungsfähigkeit, das Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse getestet. Außerdem wird eine Sicherheitsüberprüfung zum Nachweis der Zuverlässigkeit durchgeführt.

Das Profil des Studiengangs Sicherheitsmanagement an der HdP zeichnet sich durch folgende Aspekte aus:

  • Vermittlung grundlegender Inhalte aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften sowie Organisations- und Gesellschaftswissenschaften.
  • das gemeinsame Grundstudium mit den Studierenden im Studiengang Polizei zur Gewährleistung gegenseitiger Akzeptanz und eines einheitlichen Basiswissens.
  • die auf die Praxis ausgerichtete, themenspezifisch modularisierte Ausbildung in Unternehmens- und Konzernsicherheit.
  • deutliche Schwerpunktsetzungen im Sicherheitsbereich mit den Themen Gefahrgut- und Umweltsicherheit, Hafen- und Luftsicherheit, Informationssicherheit sowie Risikolagen und Risikomanagement.
  • die Berücksichtigung der Unternehmensbedarfe durch die Bearbeitung unternehmensrelevanter Inhalte in Projekten, in der Bachelorarbeit und in den Praktika.
  • Das für den Studiengang zur Verfügung stehende Lehrpersonal setzt sich zusammen aus Lehrenden aus Wirtschaftsunternehmen und -verbänden mit Erfahrungen im strategischen und operativen Sicherheitsmanagement. In den Bereichen Organisations- und Gesellschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften und polizeiliches Manage­ment lehren Professorinnen und Professoren sowie weitere hauptamtliche Lehrkräfte, zudem wird das Lehrangebot regelmäßig ergänzt durch praxiserfahrene Lehrbeauf­tragte aus dem Polizeivollzugsdienst.
    Weitere Informationen über den Studiengang Sicherheitsmanagement an der HdP können an der Hochschule erfragt werden:

    Hochschule der Polizei Hamburg
    Braamkamp 3
    22297 Hamburg
    Tel.: 040/4286-68802
    E-Mail: info@hdp.hamburg.de
    Internet: www.hdp-hamburg.de
                                                                                                                                                                                                                        (Dr. Birgit Menzel)




    weitere Kapitel für Sie im Internet im direkten Zugriff:

    Behörden, Verbänden und Institutionen
    Messen, Kongresse, Fachtagungen in Deutschland und der Schweiz


    Zum Basislexikon der Sicherheit
    Direkt zu den Texten:AAALAUBABRCDADFDOEAEKEOFAFEFIGAGIHIAINIOJ KLMNOPAPEPRQRARESASDSMSSTATRUVAVFWAWEXZAZUZV
    Navigieren im Stichwortverzeichnis ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXZ
    Autoren


    Zurück zur Homepage SecuMedia Deutschland
    Zurück zur Homepage Mediasec Schweiz
    http://www.secumedia.info/sija/sicherheitsberuf.htm
    © Peter Hohl 17.5. 2008
    Email info@secumedia.de