![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
Sicherheitsberufe
Bearbeiter: Astrid Jung
Zum Basislexikon
Zu Behörden, Verbänden und Institutionen
Zu Messen, Kongresse, Fachtagungen in Deutschland
und der Schweiz
Das neue Kapitel soll die Vielfalt etwas übersichtlicher machen:
Unterrichtungsverfahren, Sachkundeprüfung, Geprüfte Schutz- und
Sicherheitskraft, Fachkraft für Schutz- und Sicherheit, Security Agent
und Security Officer, Werkfeuerwehrtechniker, an Security interessierte
Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, daneben
weiterhin IHK geprüfte Werkschutzfachkraft und Werkschutzmeister,
neuartige Fachhochschul- und Universitätsabschlüsse – und schließlich
die schwer durchschaubaren Qualifikationen im Bereich der IT-Sicherheit...
Die Jahrbuch-Redaktion wird im Lauf der Zeit ein Kapitel zusammentragen,
das Auskunft gibt über Voraussetzungen, Ausbildungsgänge, Prüfungen
und Praxisanforderungen für die alten und neuen Sicherheitsberufe.
Hier werden Sie stets auch Angaben darüber finden, was bereits in
Arbeit ist, und wofür noch Autoren gesucht werden.
Wer an dem Gemeinschaftswerk mitwirken kann und will, ist herzlich willkommen.
Bitte melden Sie sich bei a.jung@secumedia.de
Berufsbezeichnungen
Fachkraft für Personen- und Objektschutz mit eidg. Fachausweis (FPO)
Fachmann/Fachfrau für Sicherheit und Bewachung mit eidg. Fachausweis (FSB)
Geprüfte(r) Meister(in) für Schutz und Sicherheit
Geprüfte Schutz und Sicherheitskraft
Informationssicherheitsbeauftragter (Information Security Officer)
Sicherheitsfachkraft (IHK)Personenschutz
Sicherheitsmanagement (Studiengang)
Detektiv
In
Deutschland gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Berufsordnung für
Detektive, keine besondere Erlaubnispflicht zur Ausübung dieser komplexen
Tätigkeit und keinen Berufsbezeichnungsschutz.
Zur
Ausübung eines Detektivgewerbes bedarf es von Seiten des Gesetzgebers
nur einer Gewerbeanmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung. Das Gewerbeamt
kann die Zuverlässigkeit durch ein Führungszeugnis und eine Auskunft
aus dem Gewerbezentralregister überprüfen. Nach dieser Gewerbeanmeldung
kann jeder in Deutschland die Bezeichnung „Detektiv“ führen und die
damit verbundenen Arbeiten ausführen, unabhängig von der beruflichen
Bildung, Erfahrung und persönlichen Eignung.
In
der heutigen Gesellschaft sind die Ansichten und Vorstellungen vom Detektiv
vor diesem Hintergrund hauptsächlich durch die in- und ausländische
Literatur sowie durch die audiovisuellen Medien geprägt. Sie tragen
dazu bei, dass in der Öffentlichkeit ein Bild vom Privatdetektiv vorhanden
ist, das mit der Wirklichkeit nur wenig zu tun hat.
Entwicklung
der Detektivbranche
Seit
Mitte des 19. Jahrhunderts gibt es Privatdetektive in Deutschland.
Im
Zeitalter der Industrialisierung, der ansteigenden Kriminalität und
der Entwicklung zur Informationsgesellschaft haben sich die ursprünglichen,
vorwiegend auf dem privaten Sektor liegenden Tätigkeiten, schwerpunktmäßig
in den wirtschaftlichen Bereich verlagert.
Im
Gegensatz zu den staatlichen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden
kann der Privatdetektiv, wie alle übrigen Staatsbürger, keine
besonderen Rechte, also keine hoheitlichen Befugnisse in seinem gesamten
Aufgabenspektrum für sich in Anspruch nehmen. Er muss deshalb so rechtskundig
sein, dass er die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einhalten kann, um
nicht selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Tätigkeiten
der Detektive
Häufig
werden Detektive im Vorfeld von staatlicher Ermittlungstätigkeit im
Auftrag von Privatpersonen, Rechtsanwälten oder der Wirtschaft tätig,
wenn diese ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können. Ihre
Recherchen können aber auch parallel zu staatlicher Ermittlungstätigkeit
erfolgen. Das Ergebnis ihrer Dienstleistung kann in Zivil- oder Strafprozesse
einfließen. Die Ermittlungsergebnisse müssen deshalb gerichtsverwertbar
sein, das heißt, sie müssen als Beweismittel vor Gericht anerkannt
werden.
Detektive
ermitteln im Auftrag der Wirtschaft in allen Bereichen des Zivil- und Strafrechts,
ausgenommen Kapitalverbrechen und leisten einen wesentlichen Beitrag zur
Bekämpfung aller Formen von Wirtschaftskriminalität. Der Schwerpunkt
im privaten Sektor liegt im Bereich des Sorge- und Unterhaltsrechts für
Kinder und Ehegatten. Der Auftraggeber muss das Ermittlungsergebnis des
Detektivs aber nicht bekannt geben, sondern kann es für sich behalten,
um im Privatbereich eine persönliche Regelung oder im Bereich der
Wirtschaft eine betriebsinterne Regelung zu finden. Das kann besonders
im Bereich der Wirtschaft den Vorteil haben, dass ungewollte negative Schlagzeilen
und ein Imageverlust in der Öffentlichkeit vermieden werden.
Eignungsvoraussetzungen
Ein
Realschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise
im kaufmännischen oder verwaltungsfachlichen Bereich, sind eine unerlässliche
Voraussetzung für die Aufnahme einer Detektivtätigkeit. Gute
Voraussetzungen hierfür bringen auch Diejenigen mit, die zuvor eine
Tätigkeit bei Notaren oder Rechtsanwälten sowie im Polizeivollzugs-
oder Kriminaldienst ausgeübt, bzw. Dienst in der Bundeswehr als Feldjäger
oder im Militärischen Abschirmdienst geleistet haben.
Der
Detektiv ist eine Vertrauensperson. Er muss deshalb vor allen Dingen verschwiegen,
zuverlässig und vertrauenswürdig sein. Darüber hinaus
wird er ohne Pflichtgefühl und Ausdauer, Selbständigkeit, Disziplin
im Handeln, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, ein gutes Personen-
und Sachgedächtnis sowie ein hohes Maß an Verschwiegenheit keinen
Erfolg haben.
Er
muss zudem über technisches Verständnis verfügen, um die
sich rasant entwickelnden Techniken für seine Arbeit optimal nutzen
zu können. Dazu gehört auch die Arbeit am und mit dem Computer.
Darüber hinaus muss er mit den Möglichkeiten vertraut sein, die
das Internet für detektivische Nachforschungen und Ermittlungen bietet.
Regeln
und Normen für die Tätigkeit als Detektiv
Für
einen Detektiv in einem anerkannten Berufsverband gilt die Berufsordnung
des Detektivgewerbes als Maßstab und Grundlage für seine Arbeit.
Diese
Berufsordnung stellt somit einen Ehrenkodex für das Detektivgewerbe
dar und legt Handlungsnormative für detektivisches Handeln fest.
Bei
Regelverstößen gegen diese Standesregeln haben die Mitglieder
eines Detektivverbandes mit Sanktionen bis zum Ausschluss aus dem Verband
zu rechnen.
Aus-
und Weiterbildung
Für
den Beruf des Detektivs gibt es in Deutschland keine gesetzlich vorgeschriebene
Ausbildung und damit auch keine staatliche oder öffentlich-rechtliche
Prüfung, z.B. vor der Industrie- und Handelskammer. Die Detektivtätigkeit
hat sich zu einem typischen Zweitberuf entwickelt. Sie wird nach einer
beruflichen Erstausbildung, aus welchen Gründen dieser Beruf dann
auch aufgeben wird, ausgeübt. Es bestehen, wie schon angeführt,
auch keine gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Berufsausübung.
Eine
solide Grundausbildung zum Detektiv bieten die Lehreinrichtungen: „Advisio
Akademie GmbH, München, „Bildungsinstitut Bernd Brückner“, Berlin
und „Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe“, Geldern.
Diese Lehreinrichtungen sind vom Bundesverband Deutscher Detektive (BDD)
als Fortbildungseinrichtungen für das Detektivgewerbe anerkannt und
können über www.bdd.de erreicht werden.
Eine
Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung bieten die jährlich stattfindenden
Fortbildungsseminare des BDD. Die Themen der Seminare orientieren sich
durch Berücksichtigung der fachlichen und technischen Entwicklungen
an den Erfordernissen der detektivischen Praxis.
Berufsaussichten
Nach
den Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es in Deutschland im
Jahr 2005 1504 umsatzsteuerpflichtige Privatdetekteien. Etwa ein
Drittel davon sind in einem Berufsverband organisiert. Im Prinzip ist der
Detektiv ein Einzelunternehmer. Es gibt nicht viele Detekteien mit mehreren
festen Mitarbeitern. Insgesamt gibt es in Deutschland nach den Erhebungen
des BDD etwa 3.000 detektivisch tätige Personen.
Relativ
viele Detekteien führen neben den klassischen Detektivtätigkeiten
auch Wach- und Sicherheitsaufgaben, z.B. als Kaufhausdetektiv im Einzelhandel,
aus.
Wer
sich entschließt, Detektiv zu werden und damit seinen Lebensunterhalt
bestreiten will, sollte sich diesen Schritt sorgfältig überlegen.
Er muss bereit sein, einen mühsamen Weg zum Berufserfolg zu gehen
und dabei mit einem großen Durchhaltevermögen ausgestattet sein.
Weitere
Informationen stellen der Bundesverband Deutscher Detektive und die genannten
Fortbildungseinrichtungen auf ihren Internetportalen zur Verfügung.
(letzte
Änderung 04.05.2008)
(Hans Sturhan)
Zweck
der Prüfung
Der
Kandidat erbringt den Nachweis über das erforderliche Fachwissen und
Berufsverständnis zum FPO
Kosten·
Prüfungsgebühr:
Materialgeld
CHF 3200.- ·
Prüfung:
CHF 300.-·
Registergebühr:
CHF 65.-
(Wolfram Manner)
Zweck
der Prüfung
Der
Kandidat erbringt den Nachweis über das erforderliche Fachwissen und
Berufsverständnis zum FSB
Zulassung
zur Prüfung
Zur
Prüfung wird zugelassen, wer zur Zeit der Anmeldefrist:
Kosten
·
Prüfungsgebühr: CHF 2100.-
·
Materialgeld Prüfung: CHF 150.-
·
Registergebühr: CHF 65.-
(Wolfram Manner)
Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsfortbildung sind:
1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für
Schutz- und Sicherheit oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf,
der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, und danach
mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen
anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens zweijährige einschlägige
Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis
oder
4. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur „ geprüften Werkschutzfachkraft“
Um den Nachweis beruflicher Handlungskompetenz zu führen, ist die Aufstiegsfortbildung nicht fachsystematisch organisiert, sondern geht von betrieblichen Problemstellungen aus und steuert eine durch Handlungsfelder bestimmte komplexe Prüfung an. Geprüft werden neben Wissen und Fähigkeiten auch die Umsetzungskompetenz in den der betrieblichen Praxis entnommenen Handlungsfeldern und Aufgabenstellungen.
Aufbau der Qualifikation
· Grundlegende Qualifikationen
ca. 260 Unterrichtsstunden, Dauer ca. 9 Monate
· Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
( Ausbilder- Eignungsprüfung)
ca. 120 Unterrichtsstunden, Dauer ca. 4 Monate
· Handlungsspezifische Qualifikationen
Ca. 560 Unterrichtsstunden, Dauer ca. 18 Monate
Die Aufstiegsqualifikation gliedert sich in 9 Trimester. Pro Trimester werden 480,00 € Lehrgangsgebühren berechnet, welches zu einem gesamten Kostenvolumen von 4 320,00 € führt. Die Teilnahme an Lehrgang und Prüfung zum Meister(in) für Schutz und Sicherheit wird durch das Meister Bafög (AFBG) gefördert.
Träger der Lehrgänge zur Aufstiegsqualifikation ist die IHK. Dort werden auch alle Prüfungen abgenommen.
Karrierechancen im Bereich der Sicherheitswirtschaft ergeben sich in verschieden Ausrichtungen. Abhängig vom Tätigkeitsspektrum des Unternehmens liegen Sie vorwiegend im operativen Management. So unterschiedlich die Aufgabengebiete in der Sicherheitswirtschaft sind, so unterschiedlich kann sich darüber hinaus die Karriere des/der Meisters/(in) für Schutz und Sicherheit entwickeln.
Eine Vielzahl von Aufbaumöglichkeiten auf die Fortbildungsqualifikation
Meister(in) für Schutz und Sicherheit werden momentan von verschiedenen
Bildungsträgern angeboten. Für jeden Interessierten ist zu prüfen
in welchem Fachbereich der Sicherheitswirtschaft er sich einbringen möchte.
Zur Zeit erfolgreiche Aufbaumöglichkeiten bieten die Fachhochschule
für Verwaltung und Dienstleistungen in Kiel/Altenholz und die Fachhochschule
für Verwaltung und Rechtpflege in Berlin an. Während in Kiel
berufsbegleitend der Abschluss zum Sicherheitsfachwirt(in) angestrebt wird,
schließt der Bachelorstudiengang Sicherheitsmanagement in Berlin
mit dem Bachelor of Arts ab.
(Andrea Reimuth und Manfred Jilg)
Unter dem Dach des DIHK haben Experten Des BDWS, der ASW und der IHKn einen Entwurf einer Besonderen Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung erarbeitet. Dieser Entwurf wurde den einzelnen Industrie- und Handelskammern vom DIHK empfohlen. Mittlerweile haben alle relevanten Kammern in Deutschland entsprechende Besondere Rechtsvorschriften erlassen. Einige wenige Kammer sind insofern von der Empfehlung abgewichen dass sie kein Fortbildungs- sondern Umschulungsregelungen nach § 59 BBiG geschaffen haben. Nach den ersten Erfahrungen mit dieser neuen Prüfung wird der Erlass einer bundesweit einheitlichen Prüfung in den nächsten Jahren angestrebt.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind auf der einen Seite eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen) alternativ dazu eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen. Auch der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf andere Weise ist hier möglich. Auf der anderen Seite muss der Prüfling mindestens 24 Jahre alt sein und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt nachweisen.
Eine Ausbildung vor Ablegung der Prüfung ist nicht zwingend Voraussetzung
für die Ablegung der Prüfung. Der Prüfling kann sich die
entsprechenden Kenntnisse auch auf andere Weise aneignet. Auf Grund der
umfangreichen Inhalte empfiehlt sich aber die Teilnehme an einem entsprechenden
Ausbildungslehrgang.
Die Gesamtdauer einer solchen Ausbildung beträgt nach dem Rahmenplan
210 Stunden. Hiervon entfallen auf die Lern- und Arbeitsmethodik 10 Stunden.
Auf den Handlungsbereich „Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln“, der die
Qualifikationsschwerpunkte Rechtskunde und Dienstkunde umfasst entfallen
80 Stunden. Der Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz-
und Sicherheitstechnik“ ist mit 56 Stunden angesetzt. Er beinhaltet die
Qualifikationsschwerpunkte Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen,
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sowie den Einsatz von Schutz- und
Sicherheitstechnik. Im Handlungsbereich „Sicherheits- und serviceorientiertes
Verhalten und Handel“, mit 64 Stunden berücksichtigt, befasst sich
mit der Situationsbeurteilung und –bewältigung, der Kommunikation,
Kunden- und Serviceorientierung sowie dem Thema Zusammenarbeit.
Die Prüfung ist in drei Teile aufgeteilt. In der schriftlichen
Prüfung sind zwei Situationsaufgaben zu bearbeiten. Eine davon beschäftigt
sich im Schwerpunkt mit dem Handlungsbereich „Rechts- und aufgabenbezogenes
Handeln“, die zweite mit dem Handlungsbereich „Gefahrenabwehr sowie Einsatz
von Schutz- und Sicherheitstechnik“. Die mündliche Prüfung wird
als situationsbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Hier liegt
der Schwerpunkt auf dem Handlungsbereich „Sicherheits- und serviceorientiertes
Verhalten und Handel“. Für alle Prüfungsteile gilt, dass zwar
der Fokus auf den genannten Handlungsbereichen liegt, alle anderen Themenbereiche
aber ebenfalls angesprochen werden können.
Die Kosten für Lehrgang und Prüfung sind je nach Bildungsträger
und IHK unterschiedlich. Die Lehrgänge kosten zurzeit ca. 1.0000 €
die Prüfungsgebühr beläuft sich auf ca. 300 €.
Eine Reihe von Bildungsträgern bieten Lehrgänge zur Vorbereitung
auf die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft an,
darunter die vom BDWS anerkannten und empfohlenen Sicherheits- und Werkschutzschulen,
die Verbände für Sicherheit der Wirtschaft sowie einige IHKn.
Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft hat in den letzten Jahren
wie ihre Vorgängerin, die Geprüfte Werkschutzfachkraft, Ihre
Verankerung in den Tarifverträgen des BDWS gefunden. Die Mitarbeiter,
die diese Prüfung erfolgreich abgelegt haben, profitieren somit von
höheren Tariflöhnen. Im Unterschied zu einfachen Mitarbeitern,
die lediglich die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung nach §
34a der Gewerbeordnung abgelegt haben, werden Geprüften Schutz- und
Sicherheitskräfte auf Arbeitsplätzen eingesetzt, an denen die
Anforderungen höher sind. So werden beispielsweise bei der Bewachung
von kerntechnischen Anlagen und bei sensiblen Industrieanlagen ausschließlich
höher qualifizierte Mitarbeiter eingesetzt. Insbesondere für
Seiteneinsteiger, die nicht die Absicht haben, den Ausbildungsberuf Fachkraft
für Schutz und Sicherheit zu erlernen, ist die Geprüften Schutz-
und Sicherheitskraft die wichtigste Möglichkeit zur Qualifizierung.
Nach der Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft besteht die Möglichkeit, die Externenprüfung zum Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz- und Sicherheit abzulegen. Wahlweise kann auch der Abschluss zur Fortbildungsprüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit angestrebt werden.
(letzte Änderungen 04.05.2008)
(Martin Hildebrandt)
Dabei umfasst die Informationssicherheit im weiteren Sinne neben der Sicherheit der IT-Systeme und der darin gespeicherten Daten auch die Sicherheit von nicht elektronisch verarbeiteten Informationen.
Folgende Aspekte sind in einer umfassenden Informationssicherheit zumindest teilweise enthalten:
- IT-Sicherheit (Netzwerksicherheit,
Computersicherheit)
- Datensicherheit
- Datensicherung (Backup)
Eine gesetzliche Regelung für die Ausbildung eines Informationssicherheitsbeauftragten existiert nicht, er muss lediglich erforderliche Fachkenntnisse und hohe Zuverlässigkeit besitzen. In der Praxis ist die Aufgabe eines Informationssicherheitsbeauftragten mit Fach-, Methoden-, Sozial-, Führungs- und unternehmerischer Kompetenz verbunden. Letzte zwei sind vor allem zu Gewichten, da es zu einem grossen Teil darum geht, die Informationssicherheitskultur zu prägen. Zu den Fachkenntnissen gehören vor allem die Richtlinien (z.B. IT-Grundschutzkataloge ISO 17799, ISO27001 und ISO 13335), die nationalen und internationalen (z.B. Basel II, SOX und PCI) Vorschriften und Gesetze und zumindest ein guter Ueberblick über die Entwicklung der Informationstechnologie.
Da eine gesetzliche Regelung
zur Ausbildung nicht besteht, bietet sich eine Zertifizierung nach einem
international anerkannten Standart wie z.B. CISSP an.
Am Beispiel einer CISSP
Zertifizierung lässt sich eine solche Ausbildung mit ca. € 3.000
direkten Kurskosten veranschlagen. Weitere Kosten z.B. Abwesenheiten oder
Spesen sind zu berücksichtigen.
Das Ziel dieser Ausbildung ist die Prüfung und Zertifizierung als "Certified Information System Security Professional" durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle (weitere Informationen über: http://www.isc2.org). In der Schweiz sind Vorbereitungskurse über www.ispin.ch zu finden.
Eine andere Möglichkeit zur Ausbildung bietet die Summer University Informationssicherheit in Sankt Augustin (Deutschland) (www.summeruniversity.de), die in vierwöchigen Seminaren gegen eine Teilnehmergebühr von knapp 11 760 Euro zum Certified Information Security Officer(CISO) ausbildet.
(letze Änderung 17.5.2008)
(Marco Marchesi)
Seit dem Jahr 2006 können allerdings keine Prüfungen zur Werkschutzfachkraft mehr abgelegt werden. Im Rahmen der Neuordnung der sicherheitsrelevanten Berufe im wurde in § 11 Abs. 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister / Geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit die Prüfungsverordnung Geprüfte Werkschutzfachkraft zum 31. Dezember 2005 aufgehoben. Seit 2006 können nur noch Nachprüfungen zur Werkschutzfachkraft durchgeführt werden.
Da weiterhin ein Bedürfnis nach einer Qualifizierung für Seiteneinsteiger in das Sicherheitsgewerbe besteht hat der BDWS in Zusammenarbeit mit der ASW und einer Reihe von IHKn unter dem Dach des DIHK eine DIHK-Empfehlung zum Erlass Besonderer Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft erarbeitet. Diese Prüfung gilt als Nachfolgemodell der Werkschutzfachkraft. Sie bildet eine umfassende, moderne Qualifikation für die Sicherheitswirtschaft, also die Tätigkeit in gewerblichen Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen.
Prüfungen zur Geprüften Schutz und Sicherheitskraft werden seit Anfang 2006 bei verschiedenen IHKn im Deutschland angeboten.
(Martin Hildebrandt)
(Helwig Finger)
An der Hochschule der Polizei Hamburg HdP, zuständig für die Ausbildung für den gehobenen Dienst der Polizei der Hansestadt, werden ab Oktober 2007 in einem dreijährigen Studiengang Sicherheitsmanagement neben Polizistinnen und Polizisten auch Sicherheitsexpertinnen und -experten für die Wirtschaft ausgebildet.
Der neue Studiengang Sicherheitsmanagement, der mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.) in Sicherheitsmanagement abschließt, ist dual angelegt: Die Ausbildung besteht aus insgesamt vier Theoriesemestern an der Hochschule und zwei Praxissemestern in beteiligten Unternehmen. Eine Besonderheit des Hamburger Studiengangs: Im Grundstudium besuchen Studierende des Sicherheitsmanagements mit Auszubildenden für den gehobenen Dienst der Polizei alle Lehrveranstaltungen gemeinsam. So können beide das Arbeitsgebiet der jeweils anderen Seite kennen lernen und Kontakte für eine mögliche spätere Kooperation zwischen staatlicher Behörde und Wirtschaftsunternehmen im Bereich der Sicherheit knüpfen. Erst im Hauptstudium finden studiengangsspezifische Lehrveranstaltungen statt.
Die Inhalte des modularisierten Studiengangs Sicherheitsmanagement wurden in enger Kooperation mit interessierten Unternehmen entwickelt. Vermittelt wird das breite Spektrum von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, das für den erfolgreichen Umgang mit Risikolagen im Unternehmen benötigt wird (vgl. Übersicht zur inhaltlichen Struktur). Im gemeinsamen Grundstudium mit Studierenden des Studiengangs Polizei werden die notwendigen Basisqualifikationen erworben, u.a. Methoden der Informationsbeschaffung und -analyse, rechtswissenschaftliche Handlungsgrundlagen sowie Informations- und Kommunikationstechnik. Im Hauptstudium werden die speziellen Themen des Sicherheitsbereichs vertieft und konkretisiert, die Inhalte reichen von allgemeinen Sicherungsaufgaben und IT-Sicherheit über Sicherheit in der Lieferkette, Terrorschutz und Terrorabwehr bis hin zur Erstellung komplexer Risiko- und Gefährdungsanalysen im Rahmen der Konzernsicherheit. Außerdem werden betriebswirtschaftliche Inhalte – z.B. Strategisches Management, Marketing und Controlling – und Methoden der Personalführung vermittelt. Detaillierte Informationen über die Inhalte des Studiengangs können auf der Homepage der Hochschule unter www.hdp-hamburg.de aufgerufen werden.
(Inhaltliche Strukturen)
Im Studiengang wird viel Wert auf einen engen Praxisbezug gelegt. In den zwei Praxissemestern können vielfältige Erfahrungen in den Aufgabenbereichen der Unternehmenssicherheit und der Sicherheitsdienstleistungen gesammelt werden. In den Theoriesemestern gewährleisten themenbezogenes Einsatztraining und Projekte die Theorie-Praxis-Verbindung; bei der abschließenden Bachelor-Arbeit ist die Bearbeitung konkreter Praxisprobleme gefordert. So wird sichergestellt, dass Strategien zur Bewältigung einfacher und komplexer Problemlagen nicht nur theoretisch vermittelt, sondern auch praktisch erprobt und angewendet werden.
Finanziert wird das Studium von Unternehmen, die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bzw. Auszubildende an die Hochschule entsenden und die Studiengebühren in Höhe von 490 Euro pro Monat übernehmen. Die Unternehmen entscheiden selbst, ob und wie sie die Studierenden an der Finanzierung beteiligen. Die Organisation der Finanzierung übernimmt eine von der Handelskammer Hamburg, dem Verband für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland (VSWN) und dem Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) gegründete gemeinnützige Betreibergesellschaft, die nicht nur Vertragspartner der Hochschule, sondern zudem mit einem Mitglied im Rat der Hochschule vertreten ist. Auch das Sponsoring eines Studienplatzes ist möglich. Interessierte, die das Studium selbst finanzieren wollen, können direkt einen Vertrag mit der Betreibergesellschaft eingehen.
Die Zugangsvoraussetzungen zum Studiengang Sicherheitsmanagement an der HdP sind – von der Prüfung der körperlichen Eignung abgesehen – die gleichen wie die zum Studiengang Polizei: Erforderlich ist eine Hochschulzugangsberechtigung, ferner werden die kognitive Leistungsfähigkeit, das Allgemeinwissen und Fremdsprachenkenntnisse getestet. Außerdem wird eine Sicherheitsüberprüfung zum Nachweis der Zuverlässigkeit durchgeführt.
Das Profil des Studiengangs Sicherheitsmanagement an der HdP zeichnet sich durch folgende Aspekte aus:
Vermittlung grundlegender Inhalte aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Rechtswissenschaften sowie Organisations- und Gesellschaftswissenschaften. das gemeinsame Grundstudium mit den Studierenden im Studiengang Polizei zur Gewährleistung gegenseitiger Akzeptanz und eines einheitlichen Basiswissens. die auf die Praxis ausgerichtete, themenspezifisch modularisierte Ausbildung in Unternehmens- und Konzernsicherheit. deutliche Schwerpunktsetzungen im Sicherheitsbereich mit den Themen Gefahrgut- und Umweltsicherheit, Hafen- und Luftsicherheit, Informationssicherheit sowie Risikolagen und Risikomanagement. die Berücksichtigung der Unternehmensbedarfe durch die Bearbeitung unternehmensrelevanter Inhalte in Projekten, in der Bachelorarbeit und in den Praktika.
Behörden,
Verbänden und Institutionen
Messen, Kongresse, Fachtagungen in Deutschland
und der Schweiz
Zum Basislexikon der Sicherheit
Direkt zu den Texten:AAALAUBABRCDADFDOEAEKEOFAFEFIGAGIHIAINIOJ
KLMNOPAPEPRQRARESASDSMSSTATRUVAVFWAWEXZAZUZV
Navigieren im Stichwortverzeichnis ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXZ
Autoren
Zurück zur Homepage SecuMedia
Deutschland
Zurück zur Homepage Mediasec
Schweiz
http://www.secumedia.info/sija/sicherheitsberuf.htm
© Peter Hohl
17.5. 2008
Email info@secumedia.de